Rollstuhlrampe oder Treppenlift: Welche Lösung passt zu Ihrer Situation

Rollstuhlrampe oder Treppenlift: Welche Lösung passt zu Ihrer Situation

Stand: 19.09.2025 10:32:06
Autor: Katharina

Barrierefreiheit gewinnt in öffentlichen wie privaten Gebäuden zunehmend an Bedeutung. Zwei zentrale Lösungen, um Höhenunterschiede zu überwinden, sind Rampen und Treppenlifte. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile, die je nach baulicher Situation, Nutzergruppe und Kostenrahmen sorgfältig abzuwägen sind.

Mit unserem Rampenlänge-Rechner können Sie die erforderliche Länge einer Rampe schnell und zuverlässig ermitteln. Grundlage sind die geltenden Steigungsvorgaben nach DIN 18040-1 sowie praxisgerechte Werte für unterschiedliche Nutzergruppen.

Vor- und Nachteile von Rollstuhlrampen und Treppenliften

Kriterium Rampen Treppenlifte
Vorteile
  • Universell nutzbar (Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen, Transporte)
  • Keine Technik, keine Energie nötig
  • Geringer Wartungsaufwand
  • Platzsparend
  • Geeignet für große Höhenunterschiede
  • Komfortable, körperlich entlastende Nutzung
  • Gut nachrüstbar
Nachteile
  • Hoher Platzbedarf
  • Längere Rampen erfordern Zwischenpodeste
  • Nutzung kann anstrengend sein
  • Höhere Anschaffungs- und Wartungskosten
  • Abhängig von Strom und Technik
  • Nur für bestimmte Nutzergruppen geeignet

Rampenlänge Rechner

Im öffentlichen Bereich gilt nach DIN 18040-1 für Rampen eine maximale Steigung von 6%. Dieser Wert ist auch für barrierefreie Rampen im privaten Bereich maßgeblich. Abweichend davon können für bestimmte Nutzergruppen höhere Steigungen zulässig sein: bis zu 10% für Selbstfahrer mit Rollator, bis zu 15% bei Unterstützung durch eine schwache Hilfsperson und bis zu 20% mit einer starken Hilfsperson oder beim Einsatz eines Elektrorollstuhls.

Welche Höhe soll überwunden werden?

1 cm

Welche Steigung soll die Rampe haben?

6 %

Ergebnis

Rampenlänge 0,17 Meter
Rampensteigung 6%

Wann ist ein Ruhepodest nötig?

Nach den Vorgaben der DIN 18040-1 muss bei längeren Rampen ein Zwischenpodest vorgesehen werden:

  • Nach spätestens 6 m Rampenlänge ist ein Ruhepodest einzubauen.
  • Das Podest muss mindestens 1,50 m lang sein, damit Rollstuhlfahrer oder Nutzer mit Hilfsmitteln sicher anhalten und wenden können.
  • Bei Richtungsänderungen ist ebenfalls ein Podest mit ausreichender Bewegungsfläche erforderlich (meist 1,50 m x 1,50 m).

Das heißt: Bei Rampen über 6 m Länge sind Zwischenpodeste verpflichtend, um Barrierefreiheit und Nutzbarkeit sicherzustellen.

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