Rollstuhlrampe oder Treppenlift: Welche Lösung passt zu Ihrer Situation
Autor: Katharina
Barrierefreiheit gewinnt in öffentlichen wie privaten Gebäuden zunehmend an Bedeutung. Zwei zentrale Lösungen, um Höhenunterschiede zu überwinden, sind Rampen und Treppenlifte. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile, die je nach baulicher Situation, Nutzergruppe und Kostenrahmen sorgfältig abzuwägen sind.
Mit unserem Rampenlänge-Rechner können Sie die erforderliche Länge einer Rampe schnell und zuverlässig ermitteln. Grundlage sind die geltenden Steigungsvorgaben nach DIN 18040-1 sowie praxisgerechte Werte für unterschiedliche Nutzergruppen.
Vor- und Nachteile von Rollstuhlrampen und Treppenliften
| Kriterium | Rampen | Treppenlifte |
|---|---|---|
| Vorteile |
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| Nachteile |
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Rampenlänge Rechner
Im öffentlichen Bereich gilt nach DIN 18040-1 für Rampen eine maximale Steigung von 6%. Dieser Wert ist auch für barrierefreie Rampen im privaten Bereich maßgeblich. Abweichend davon können für bestimmte Nutzergruppen höhere Steigungen zulässig sein: bis zu 10% für Selbstfahrer mit Rollator, bis zu 15% bei Unterstützung durch eine schwache Hilfsperson und bis zu 20% mit einer starken Hilfsperson oder beim Einsatz eines Elektrorollstuhls.
Welche Höhe soll überwunden werden?
Welche Steigung soll die Rampe haben?
Ergebnis
| Rampenlänge | 0,17 Meter |
| Rampensteigung | 6% |
Wann ist ein Ruhepodest nötig?
Nach den Vorgaben der DIN 18040-1 muss bei längeren Rampen ein Zwischenpodest vorgesehen werden:
- Nach spätestens 6 m Rampenlänge ist ein Ruhepodest einzubauen.
- Das Podest muss mindestens 1,50 m lang sein, damit Rollstuhlfahrer oder Nutzer mit Hilfsmitteln sicher anhalten und wenden können.
- Bei Richtungsänderungen ist ebenfalls ein Podest mit ausreichender Bewegungsfläche erforderlich (meist 1,50 m x 1,50 m).
Das heißt: Bei Rampen über 6 m Länge sind Zwischenpodeste verpflichtend, um Barrierefreiheit und Nutzbarkeit sicherzustellen.
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