Wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Treppenlift?
Autor: Katharina
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Treppenlift? Wenn ja, wie viel Zuschuss erhalte ich und wie erfolgt die Antragstellung bei der Pflegekasse? Das alles sind Fragen, die Sie sich wahrscheinlich beim Einbau eines Treppenlifts stellen. Nachfolgend erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Krankenkasse die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts übernimmt bzw. wie lange es dauert, bis das Geld dann überwiesen wird.
Antrag auf Pflegegrad stellen
Grundsätzlich wird ein finanzieller Zuschuss nur dann gewährt, wenn der pflegeversicherten Person auch ein Pflegegrad anerkannt wurde. Dieser kann bei der Pflegekasse beantragt werden, wobei der Antrag schriftlich oder telefonisch erfolgen kann. Im Anschluss daran schickt Ihnen die Pflegekasse ein Formular zu, das ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden muss. Nach einer persönlichen Begutachtung durch einen unabhängigen Gutachter wird Ihnen normalerweise innerhalb von fünf Wochen mitgeteilt, ob der Antrag zur Anerkennung eines Pflegegrads erfolgreich war. Zu beachten ist, dass Sie den Antrag vor dem Einbau eines Treppenlifts einreichen.
Einen Kostenvoranschlag einholen
Im nächsten Schritt können Sie dann einen Kostenvoranschlag für den Lift einholen, wobei hier alle Liftarten wie Senkrechtlifte, Hublifte, Plattformlifte oder Sitzlifte gefördert werden. Die Finanzierung bzw. die Anschaffungsart beeinflussen den Zuschuss dabei nicht. Man hat also die Möglichkeit, sich für einen gebrauchten oder einen neuen Lift zu entscheiden und diesen dann entweder zu mieten, zu leasen oder zu finanzieren.
Die Zuschusshöhe beträgt dabei:
- bis zu 4000 Euro für pflegebedürftige Einzelpersonen
- bis zu 8000 Euro zum Beispiel bei pflegebedürftigen Ehepartnern
- maximal 16000 Euro für eine Wohngemeinschaft von mindestens vier Personen
Es empfiehlt sich dabei, immer mehrere Kostenvoranschläge einzuholen, da es aufgrund unterschiedlicher technischer Lösungen immer wieder auch zu Preisdifferenzen kommen kann.
Wer außerhalb eines Geschäftsraumes einen Treppenlift bestellt, kann normalerweise innerhalb von zwei Wochen auch wieder vom Kauf zurücktreten, wobei dieses Widerrufsrecht auch für einen Treppenlift gilt, der individuell angepasst wurde.
Zudem ist es möglich, sich bei einer Wohnberatungsstelle über rechtliche Fragen, Zuschüsse bzw. Angebote zum Einbau eines Treppenlifts zu informieren.
Einen Zuschuss beantragen
Mithilfe Ihres Kostenvoranschlags können Sie nun bei der Pflegekasse einen entsprechenden Zuschuss beantragen. Dieser Antrag kann sowohl formlos oder formal erfolgen. Wer sich für eine formale Antragstellung entscheidet, bekommt bei der Krankenkasse die entsprechenden Formulare, diese sind sowohl bei der Krankenkasse selbst als auch auf der jeweiligen Webseite erhältlich. Ein formloser Antrag wird schriftlich bei der Krankenkasse eingereicht.
Dafür müssen Sie Ihren "Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme" konkret formulieren. Dafür beschreiben Sie, welche Vorteile ein Treppenlift für Sie bringt bzw. warum Ihre selbständige Lebensführung dadurch erheblich erleichtert wird. Legen Sie dem Antrag auch einige Bilder bei, damit die Krankenkasse einen Einblick von Ihrer derzeitigen Wohnsituation erhält.
Erstattung durch die Krankenkasse
Normalerweise sind die Aussichten für die Bewilligung eines Zuschusses zum Einbau eines Treppenlifts sehr gut. Mithilfe des positiven Bescheids können Sie dann zum nächsten Schritt übergehen und Ihren Treppenlift einbauen lassen. Achten Sie darauf, alle Rechnungen zu sammeln, damit Sie diese nach dem Einbau des Lifts auch bei der Krankenkasse einreichen können.
Nachfolgend finden Sie noch einmal einen Überblick über die genaue Vorgehensweise:
- Nachdem Sie einen passenden Anbieter für Ihren Treppenlift gefunden haben, vereinbaren Sie mit diesem ein unverbindliches Gespräch zur Beratung.
- Sollte Ihnen noch kein Pflegegrad anerkannt worden sein, stellen Sie auch dafür einen Antrag.
- Innerhalb einiger Wochen werden Sie dann von einem Gutachter besucht, dieser kann dann den Grad der Selbstständigkeit feststellen.
- Nach der Einstufung in einen Pflegegrad können Sie einen Antrag für die Bezuschussung Ihres Treppenlifts stellen.
- Stellen Sie den Antrag zur Einstufung in einen Pflegegrad unbedingt vor dem Einbau des Lifts. Normalerweise erhalten Sie dann ab dem Monat Ihrer Antragstellung rückwirkend Ihre Pflegegrad-Leistungen ausbezahlt.
Weitere Informationen
Ein Zuschuss zum Einbau eines Treppenlifts wird normalerweise nur einmal gewährt. Tritt jedoch eine Veränderung Ihres Gesundheitszustandes ein, so ist es möglich, einen Antrag für eine erneute Maßnahme zu stellen, für den wiederum ein Zuschuss bis zu 4000 Euro gewährt werden kann.
Neuregelung seit der Pflegereform 2017
Das Pflegestärkungsgesetz 2 trat Anfang des Jahres 2016 in Kraft. Zu Beginn des Jahres 2017 wurden zudem weitere wesentliche Reformen des Gesetzes wirksam, wie zum Beispiel die Pflegegrad-Einteilung. Außerdem wurde der Begriff "Pflegebedürftigkeit" neu definiert. Das heißt, dass die zu pflegenden Personen, aber auch ihre Angehörigen nun mehr Unterstützung und Rückhalt im Bereich Pflege- und Sachleistungen erhalten. Die Pflegestufen wurden von insgesamt fünf Pflegegraden abgelöst, wobei man hier nicht nur ausschließlich die körperlichen Faktoren berücksichtigt, sondern auch kognitive und psychische Faktoren mit einbezieht.
Häufige Fragen
Wer übernimmt die Kosten für einen Treppenlift?
Die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts werden zunächst vom Antragsteller selbst bezahlt. Anschließend kann die Pflegekasse der Krankenkasse einen Zuschuss gewähren, der für Einzelpersonen bis zu 4000 Euro beträgt.
Wird der Einbau eines Treppenlifts von der Krankenkasse vollständig übernommen?
Die Pflegekasse der Krankenkasse gewährt pflegebedürftigen Personen einen Zuschuss, allerdings werden die Kosten nicht zur Gänze übernommen.
Wann bezahlt die Krankenkasse einen Treppenlift?
Einen finanziellen Zuschuss erhalten Sie nur dann, wenn Ihnen bereits ein Pflegegrad anerkannt wurde.
Stellt ein Treppenlift ein sogenanntes Hilfsmittel dar?
Im gesetzlichen Sinn ist ein Treppenlift kein Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel, sondern gilt als wohnumfeld verbessernde Maßnahme.
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