Treppenlift – wie wird die steuerliche Absetzbarkeit gehandhabt?

Treppenlift – wie wird die steuerliche Absetzbarkeit gehandhabt?

Stand: 03.03.2023 10:40:48
Autor: Katharina

Hoher Gebrauchswert, aber auch eine hohe finanzielle Belastung entstehen bei der Anschaffung eines Treppenliftes. Neben verschiedenen Förderungen sind steuerliche Entlastungen eine Hilfe bei der Finanzierung. Auf welche Weise lassen sich diese Kosten in die Einkommenssteuererklärung einbinden?

Dem Finanzamt ist die Begründung wichtig

Sicher wird sich niemand einen Treppenlift anschaffen, der ihn nicht benötigt. Aber vor der Steuer sieht das anders aus: Hier sind Sie in der Pflicht, eine amtliche Einschätzung vorzuweisen, welche die Notwendigkeit dieser Anschaffung bestätigt. Ohne einen solchen Nachweis werden Ihre Ausgaben für den Treppenlift und dessen Folgekosten nicht anerkannt. Der Bundesgerichtshof hat die Installation eines Treppenliftes als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG definiert, unter der Voraussetzung, dass eine medizinische Erforderlichkeit vorliegt. Weiterhin sei die Verhältnismäßigkeit der finanziellen Aufwendungen zu wahren.

Rezept oder ärztliche Einschätzung

Um die Kosten für Montage und Anschaffung eines Treppenliftes steuerlich geltend zu machen, ist laut Bundesfinanzhof München ein ärztliches Attest nachzuweisen. Strittiger Punkt ist die Frage, ob ein Treppenlift ein medizinisch notwendiges Hilfsmittel oder ein Gebrauchsgegenstand des alltäglichen Lebens ist. Im Fall eines Treppenliftes sollte also immer die medizinische Notwendigkeit von ärztlicher Seite bestätigt werden. Wichtig dabei ist, dass die Bestätigung der medizinischen Erforderlichkeit durch ein Gutachten immer vor dem Kauf erfolgt. Es muss die Art der Mobilitätseinschränkung vermerkt und die Frage nach einer Therapie, welche die dauerhafte Notwendigkeit eines Treppenliftes infrage stellen könnte, geklärt sein. Überdies ist eine ärztliche Verordnung notwendig, um den Zuschuss der Pflegekasse – bis 4000 € – für diese Wohnumfeld verbessernde Maßnahme zu erhalten.

Im Normalfall stellt der Arzt eine Verordnung aus, um einen Kostenvoranschlag bei der Kranken- oder Pflegekasse einreichen zu können, wie bei einem Badewannenlift. Im Fall eines Treppenliftes weist das Rezept nur die medizinische Notwendigkeit nach. Die Verordnung wird weiter benötigt zum Beantragen der Zuschüsse bei der Pflegekasse oder für einen KfW-Kredit. Wichtig ist, die ärztliche Verordnung für die Steuererklärung als Kopie bereitzuhalten.

Prüfung durch den MDK

Eine weitere Möglichkeit, die Notwendigkeit der Installation eines Treppenliftes in der Steuererklärung nachzuweisen, ist ein Gutachten durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Die Begutachtung durch den Amtsarzt ist in jedem Fall ein verbindlicher Nachweis gegenüber dem Finanzamt und begründet den Kauf eines Treppenliftes nach medizinischen Gesichtspunkten. Der Amtsarzt kann auch in einer Begründung die dauerhafte Notwendigkeit des Treppenliftes attestieren, zum Beispiel aufgrund des Alters der Person. Die Steigerung der Lebensqualität für ältere Menschen ist allerdings kein ausreichender Grund für das Finanzamt, die Kosten für die Anschaffung anzuerkennen.

Ausfüllen der Steuererklärung

Wer selbst seine jährliche Steuererklärung anfertigt, trage die Ausgaben für den Treppenlift in den Mantelbogen auf Seite drei, unten, unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastungen“ ein. Wichtig zu wissen ist, dass nicht der gesamte Betrag geltend gemacht werden kann, sondern ein Eigenanteil berücksichtigt wird. Entsprechend der Einkommenssituation wird dieser als zumutbarer Kostenanteil abgezogen.

Höhe der steuerlichen Ersparnis

Entscheidend über den Betrag, der letztlich vom Finanzamt zurückerstattet wird, ist die zumutbare Belastungsgrenze. Diese ermittelt die Steuerbehörde unter Berücksichtigung der gesamten Einkünfte eines laufenden Jahres. Verschiedene Einflussfaktoren entscheiden, wie hoch man diese Belastungsgrenze ermittelt. Leben Kinder im Haushalt oder pflegebedürftige Familienangehörige? Oder sind noch weitere außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen wie Umzug, Todesfall oder längere Zeiten von Krankheit oder Erwerbslosigkeit? Aus all diesen Komponenten ermittelt das Finanzamt die zumutbare Belastungsgrenze und den daraus resultierenden Betrag für Ihren Eigenanteil. Die Höhe der Belastungsfähigkeit wird im Bereich von einem bis sieben Prozent des gesamten Einkommens festgelegt.

Ein Beispiel: Liegt das Jahreseinkommen eines Ehepaares bei etwa 60.000 € im Jahr, beträgt die Höhe der Selbstbeteiligung sechs Prozent. Leben ein bis zwei Kinder im Haushalt, verringert sich der Betrag auf vier Prozent des Gesamteinkommens.

Splitting der steuerlichen Ersparnis als Abschreibung?

Für elektronische Geräte als Arbeitsmittel wie PC oder Drucker wird eine Aufteilung des Anschaffungswertes über die jährliche Abschreibung anerkannt. Erkennt das Finanzamt ein solches Abschreibungsmodell auch bei Treppenliften an? Leider fallen nach einschlägiger Recherche medizinische Geräte nicht unter diese Rubrik.

Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksleistungen

Im Falle des Fehlens eines Nachweises über die medizinische Notwendigkeit oder einer negativen Auskunft durch den Hausarzt besteht noch die folgende Möglichkeit zu steuerlichen Absetzbarkeit: die Handwerkerrechnung. Der Treppenlift muss fachgerecht eingebaut werden, das erfordert handwerkliche Leistungen. Also die Lohnkosten der Handwerker, welche die Bauarbeiten, Installationen und anschließenden Renovierungen vornehmen. Bis zu einem Betrag von 6000 € pro Jahr können auf diese Weise Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet im Maximalfall, dass etwa 1200 € mit der Steuererklärung zurückerhalten werden können, was 20 Prozent der Gesamtleistung entspricht. Das gilt allerdings nur für die reinen Handwerkerleistungen, die Anschaffungskosten für den Lift selbst zählen nicht dazu.

Vorsteuerabzug bei geschäftlicher Tätigkeit möglich?

Soll der Treppenlift für berufliche Zwecke oder geschäftlich genutzt werden, sind die Kosten Anschaffungskosten im Bereich wirtschaftlicher Güter, die über den Verlauf mehrerer Jahre abgeschrieben werden und gleichzeitig zu Abzug der Vorsteuer von 7 oder 19 Prozent berechtigen. Dieses Modell ist allerdings ausschließlich für die gewerbliche Nutzung realisierbar. Der Einsatz in einem öffentlichen Bereich, für mehr als eine Person zugänglich, unterliegt weiteren Erfordernissen in Hinblick auf Ausführung, Versicherungsfragen und Bauart.

Pauschalbetrag nach § 33 EStG

Interessant ist die Kombination aus dem Behinderten-Pauschbetrag und der außergewöhnlichen Belastung. Der jährliche Pauschbetrag liegt in der Spanne von 310 bis 1420 €, bei einem Vermerk im Schwerbehindertenausweis „H“ oder „Bl“, für Hilflos oder Blind, kann sich der Betrag erhöhen – auf 3700 € pro Jahr. Der Vorteil dieser Kombination liegt darin, dass der zumutbare Eigenanteil bei den Anschaffungskosten vom Finanzamt unter Umständen niedriger angesetzt wird, was die gesamte steuerliche Absetzbarkeit erhöht. Diese Kombination ist besonders dann hilfreich, falls keine medizinische Notwendigkeit nachweisbar ist. So lassen sich auf diese Weise die reinen Anschaffungskosten mit den Handwerkerleistungen kombinieren und somit der größtmögliche Teil der gesamten Anschaffungskosten steuerlich geltend machen.

Wartungs- und Reparaturkosten

Sicherheit ist beim Betrieb eines Treppenliftes oberstes Gebot. Deshalb ist es notwendig, regelmäßige Inspektionen durchführen zu lassen und Reparaturen zeitnah zu erledigen. Diese Kosten lassen sich wiederum als handwerkliche oder haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Doch hier ist noch eine weitere Möglichkeit, um diese allgemeinen steuerlichen Optionen nicht nur für den Treppenlift ausschöpfen zu müssen: Wird die medizinische Notwendigkeit von offizieller Stelle bestätigt und anerkannt, lassen sich die jährlichen Folgekosten in einem Betrag von 3.700 € pro Jahr unterbringen. Das gilt bereits für den Kauf, für alle Ersatzteile, Aufwendungen für Pflege des Treppenliftes und handwerkliche Tätigkeiten im Sinne einer Reparatur. Die Eintragung in die Steuererklärung erfolgt wiederum in den Mantelbogen unter der Rubrik „Außergewöhnliche Belastungen“. Dabei ist zu beachten, dass die Anschaffung des Treppenliftes als besondere, die Wartung und Reparatur als allgemeine Art von außergewöhnlichen Belastungen eingetragen werden sollten.

Belege aufbewahren – wie lange?

Für jeden steuerlich relevanten Vorgang sind sämtliche Belege bereitzuhalten, weil das Finanzamt in manchen Fällen das Einreichen von Quittungen und Ähnlichem verlangt. Deshalb sollten alle Rechnungen für Wartung oder Reparaturen sorgfältig gesammelt und entsprechend der Aufbewahrungsfrist abgelegt werden. Nach der Abgabe an das Finanzamt sollten die zurückgesandten Belege für zehn Jahre aufbewahrt bleiben. Die Aufbewahrungspflicht besteht zwar nur für drei Jahre, allerdings ist es zu empfehlen, die regelmäßigen Wartungen nachweisen zu können, ähnlich dem Wartungsplan bei einem Kfz.

Sind Leasingraten steuerlich absetzbar?

Die Anschaffung eines Treppenliftes ist auch als Miete oder Leasing zu stemmen. Hier allerdings ist die steuerliche Absetzbarkeit begrenzt auf geschäftliches Leasing, in welchem die Rate sofort als Abschreibung geltend gemacht werden kann. Anders bei privatem Leasing oder Mieten eines Liftes. Hier ist die Frage, inwiefern eine außergewöhnliche Belastung zu sehen ist. Für die baulichen Maßnahmen ist in jedem Fall die handwerkliche Leistung steuerlich absetzbar.

contact
Katharina Swanhild

Beraterin und Teil unseres Expertenteams. Lassen Sie sich kostenlos und individuell telefonisch beraten.

Kunden interessierten sich auch für