Treppenlifte für öffentliche Gebäude

ab 6.700,00€*

Ideal für Rollator und Rollstuhl geeignet
Einfach zu Installieren
Verschiedene Liftarten wählbar
Beraten lassen
Auf die Merkliste setzen

In öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern, Schulen, Rathäusern und anderen Einrichtungen müssen Barrieren für alle Besucher beseitigt werden, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten. Es gibt folgende drei Varianten, zwischen denen sie sich entscheiden können:

Sollten Sie ein anderes Liftmodell benötigen, zum Beispiel einen klassischen Sitz-Treppenlift oder eine spezielle Lösung für den Innen- oder Außenbereich dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Unser Team berät Sie unverbindlich und kompetent, um gemeinsam die passende Lösung für Ihre Anforderungen zu finden.

Wo werden unsere Lifte eingesetzt?

Treppenlifte in öffentlichen Gebäuden sind heutzutage unverzichtbar geworden, um barrierefreien Zugang zu gewährleisten. Die Verwendung wird aufgrund von Gesetzen und Verordnungen zur Barrierefreiheit in vielen Bereichen vorgeschrieben. Die baulichen Gegebenheiten und die Art des Gebäudes bestimmen dabei, welche Art von Lift am besten geeignet ist.

Besonders häufig werden unsere Liftsysteme daher eingesetzt in:

  • Arztpraxen und Krankenhäusern
  • Schulen und Universitäten
  • Kitas und Behörden

Kostenfaktoren für einen Lift

Institutionen müssen für den Einbau eines Lifts mit durchschnittlichen Kosten von 10.000 € bis 25.000 € rechnen. Ein Rollstuhllift nimmt hierbei einen kostenintensiveren Part ein als ein originärer Hublift. Lifte bzw. Aufzüge müssen jedoch immer baulich individuell an die vorliegenden Umstände angepasst werden, sodass pauschale Preisaussagen schwierig darstellbar sind.

Zu bedenken ist, dass ein Lift, der nachträglich justiert wird, in Summe preislich günstiger ausfällt als ein umfassender Gebäudeumbau. Vom Hersteller wird der angefragte Lift gefertigt und von den eigenen Monteuren vor Ort fachgerecht installiert.

Nachrüstung

Menschen mit einer eingeschränkten Mobilität möchten trotz der bestehenden Beeinträchtigung am normalen öffentlichen Leben teilnehmen. Aufgrund dessen sind insbesondere Institutionen in der Verpflichtung, mögliche Maßnahmen hierfür zu ergreifen.

Hauptaugenmerk sollte sowohl auf den Innen- sowie den Außenbereich liegen, kurvige, enge Treppen sowie vertikale bauliche Hindernisse sind im Zuge einer umfassenden Bestandsaufnahme zu untersuchen, um passende nachträgliche Veränderungen vorzunehmen. Lifte können im Nachhinein eingebaut werden. Eine Anpassung an individuelle bauliche Maßgaben bzw. spezifischen Anforderungen sind je Modell möglich.

Förderoptionen für kommunale Unternehmen sowie Kommunen

Um eine Installation eines Treppenlifts vorzunehmen, können neben Privatpersonen auch öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen vom Leistungsportfolio der Kreditanstalt für Wiederaufbau profitieren. Die KFW vergibt hierfür zinsgünstige Darlehen.

Im Projekt 233 „Barrierefreie Stadt“ können Kommunen einen entsprechenden Leistungsantrag stellen, um eine familien- und altersgerechte Gebäudeumgestaltung vorzunehmen. Förderfähig sind beispielsweise auch Maßnahmen, die sich mit der Überwindung vertikaler Niveauunterschiede durch Treppen, Aufzüge sowie Rampen befassen.

Steuerliche Absetzbarkeit eines Treppenlifts

Um Unternehmen, die kommunal sowie privatwirtschaftlich geführt werden, eine Unterstützung zu bieten, hat der Gesetzgeber eine steuerliche Abschreibung über einen Zeitraum von 15 Nutzungsjahren festgelegt. Im privaten Bereich bietet der Gesetzgeber ebenso eine Reihe von Möglichkeiten, um zumindest einen Anteil der anfallenden Kosten für die Betroffenen zu ersetzen.

Allen voran gilt es hierfür die jährliche Steuererklärung zu nutzen. Die Rubrik der außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt den Betrag, der über dem zumutbaren Eigenanteil liegt. Parallel hierfür bieten sich auch Erstattungen von Krankenkassen sowie Zuschüsse von Versicherungen an.

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