Unsere Treppenlift Empfehlungen: 6 Tipps für den Kauf
Tipp 1: Wählen Sie das richtige Modell
Es gibt viele verschiedene Lift Modelle. Zusätzlich zu normalen Sitzliften die für Treppen aller Art installierbar sind, gibt es auch spezielle Modelle die nur für Rollstuhlfahrer geeignet sind. Oder solche die wie ein Fahrstuhl funktionieren und nur geringe höhen überwinden können. Die Folgende Tabelle hilft Ihnen das richtige Modell zu finden.
Sitzlift | Plattformlift | Hublift | |
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Für den Außen- und Innenbereich geeignet? | |||
Für Rollstuhlfahrer geeignet? | |||
Kann entlang der Treppe geführt werden? | |||
Kann senkrecht durch die Decke geführt werden? | |||
Treppen mindestbreite für Installation | 70cm | 90cm | nur als Senkrechtlift installierbar |
Kann an einer Deckenschiene geführt werden? | |||
Für schmale Treppen geeignet? |
Wenn Sie immernoch unschlüssig sind ob ein Lift bei Ihnen installierbar ist können Sie zusätztlich unseren Machbarkeitsrechner nutzen.
Tipp 2: Neu-, Gebrauchtkauf oder Miete?
Wenn Sie sich für ein Modell entschieden haben kommt es danach auf die Art der Finanzierung an. Es gibt drei grundsätzliche Kaufarten die fast alle Hersteller anbieten:
Neukauf
Hier wird der Lift ganz nach Ihren Wünschen neu angefertigt. Nachdem der Kaufvertrag geschlossen wurde gehört Ihnen der Lift und Sie können Ihn bei Bedarf auch wieder verkaufen.
Gebrauchtkauf
Wenn ein passender Lift für Ihre Situation als gebraucht Modell auf Lager ist bietet sich ein Gebrauchtkauf an. Hierbei ist allerdings zu beachten das der Lift keine technischen Mängel aufweist und oftmals die Laufschienen nicht zweimal verwendet werden können.
Miete
Bei der Miete wird mit dem Hersteller eine monatliche Rate und eine Laufzeit vereinbart. Ist die Laufzeit abgelaufen wird der Lift wieder abgebaut. Die Miete eignet sich am besten wenn der Lift nur kurz gebraucht wird ansonsten übersteigen die Mietkosten schnell die Kosten für einen neuen Lift zumal Ihnen bei dieser Variante der Treppenlift auch nicht gehört.
Gebrauchter Treppenlift | Neuer Treppenlift | |
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Vorteile |
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Nachteile |
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Tipp 3: Förderung beanspruchen
Bei dem Kauf eines Treppenliftes können Sie unter Umständen eine Förderung in Anspruch nehmen und profitieren. Es gibt sogar mehrere Möglichkeiten, um viel Geld einzusparen. Wichtig ist, dass die Notwendigkeit eines Lifts vom Arzt bestätigt wird. Möglich ist es dann unter bestimmten Voraussetzungen:
- Kosten von der Steuer abzusetzen
- Zuschuss von der Pflegeversicherung zu erhalten
Der Zuschuss von der Pflegeversicherung kann bis zu 4.000 Euro betragen. Versuchen sollten Sie es, den Zuschuss zu erhalten. Mehr wie ablehnen kann die Pflegekasse den Antrag nicht. Falls der Lifter-Hersteller keine Ratenzahlung anbietet, können Sie eventuell einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch nehmen.
Fördermittel und Zuschüsse nach Bundesland
Je nach Region können die Fördermöglichkeiten unterschiedlich sein klicken Sie auf Ihr Bundesland für mehr Informationen.
Tipp 4: Preise vergleichen
Prinzipiell hängt der Preis von der Komplexität der Treppensituation ab. Je einfacher die Installation, umso günstiger fallen die Kosten aus. Werden keine besonderen Extras benötigt, so kostet der Treppenlift deutlich weniger. Folgende Faktoren habe eine Auswirkung auf den Preis:
- Kurvenanzahl
- Schienenführung
- Produktausstattung
Sie sollten nicht auf den erstbesten Anbieter zugreifen. Holen Sie sich immer mehrere Angebote verschiedener Hersteller ein. Die Kostenvoranschläge der Anbieter sollten grundsätzlich kostenlos sein. Anbieter für Treppenschrägaufzüge, die für den Kostenvoranschlag bereits eine Art Aufwandsentschädigung verlangen, hinterlassen einen sehr unseriösen Eindruck.
Tipp 5: Auf die Zertifizierungen achten
Wichtige Qualitätsmerkmale eines guten Treppenliftes auf die Sie achten sollten sind:
TÜV-Siegel
Zu erwähnen ist, dass ein TÜV-Siegel im Privatbereich nicht notwendig ist. Im öffentlichen Bereich hingegen muss ein Treppenlift vom TÜV abgenommen werden.
CE-Zeichen
Grundsätzlich muss ein Treppenlift über eine CE-Zertifizierung verfügen. Seit Anfang 1997 darf ein Treppenschrägaufzug ohne CE-Zeichen in Deutschland nicht mehr verkauft werden. Falls Sie im Ausland kaufen möchten, sollten Sie ebenfalls auf die CE-Kennzeichnung achten, damit Sie sicher sind, dass bei dem gebrauchten Produkt die CE-Richtlinien eingehalten wurden. Zusätzlich gibt es auch ISO-Zertifizierungen, die die Qualität bestätigen.
GS-Prüfsiegel
Das GS-Prüfsiegel bescheinigt, dass der Treppenlift den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und der Maschinenverordnung entspricht.
Tipp 6: Garantie und Gewährleistung
Einige Hersteller bieten nur eine Garantie von zwei Jahren an. Andere hingegen gewähren eine Garantiezeit von fünf oder sogar zehn Jahren. Eventuell können Sie sogar einen Treppenlift mit lebenslanger Garantie erhalten.
Doch diese Varianten sind meistens an bestimmte Bedingungen wie Wartungsverträge gekoppelt. Innerhalb der vereinbarten Garantiezeit werden Schäden und Anfahrtskosten vom Hersteller übernommen, sofern es sich um einen Schaden beziehungsweise eine Leistung handelt, die im Vertrag aufgeführt ist.
Sie sollten also im Vorfeld die Vereinbarungen genau durchlesen. Bei unsachgemäßer Behandlung besteht kein Garantieanspruch mehr. Auch auf gebrauchte Aufzüge gibt es eine Gewährleistungsfrist. Diese liegt meistens bei nur 12 Monaten. Zusätzliche Garantieleistungen können meistens ebenfalls abgeschlossen werden, sodass Sie sich vor hohen Reparaturkosten schützen können. Doch auch hier müssen Sie genau aufpassen. Vereinbart werden sollte zum Beispiel, dass Verschleißteile durch neue Teile ersetzt werden, sofern die alten Teile keine Funktion mehr zeigen.
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