Zuschüsse für Treppenlifte: Welche Möglichkeiten gibt es?

Zuschüsse für Treppenlifte: Welche Möglichkeiten gibt es?

Zu den wichtigsten finanziellen Förderungsmöglichkeiten zählen:

Die verschiedenen Fördermöglichkeiten und Zuschüsse sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Schließlich ist ein Treppenlift mit hohen Kosten verbunden. Was genau die einzelnen Programme beinhalten und was Sie beachten müssen, erläutern wir Ihnen hier.

Zum besseren Verständnis haben wir Ihnen einmal modellhaft die Finanzierung eines Treppenlifts aufgeführt. Die monatliche Rate ist stark davon abhängig, ob der Pflegkostenzuschuss in Höhe von 4.000 € eingerechnet werden kann oder nicht.

Mit Pflegezuschuss Ohne Pflegezuschuss
Gesamtkosten Treppenlift ca. 4000 € ca. 8000 €
Bereitstellungskosten oder Anzahlung (mind. 50%) 2000 € 4000 €
Rest-Eigenanteil (einmalig) 2000 € 4000 €
Als Monatsrate abbezahlen 333,33 € 666,67 €

Fördermittel und Zuschüsse nach Bundesland

Je nach Region können die Fördermöglichkeiten unterschiedlich sein klicken Sie auf Ihr Bundesland für mehr Informationen.

Die Pflegeversicherung: Wichtige Infos und Details

Treppenlifter Finanzierung

Von der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es einen Pflegekosten-Zuschuss. Dieser Pflegekosten-Zuschuss ist speziell für barrierefreie Umbauten gedacht. Er stellt eine finanzielle Hilfe für die Betroffenen dar. Einen solchen Zuschuss müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist für die Gewährung eines Zuschusses Voraussetzung.

Mögliche Höhe des Pflegekosten-Zuschusses

Sofern ein Pflegegrad vorliegt, kann die Pflegeversicherung einen Kostenzuschuss von bis zu 4.000,- Euro gewähren. Die Zuschusshöhe gilt pro Person. Falls beispielsweise mehrere Personen in einem Haus leben, die auf einen Treppenlift angewiesen sind, könnten sich die Personen zusammentun und jeweils bis zu 4.000,- Euro von der Pflegeversicherung erhalten. Eine Gesamtförderung von maximal 16.000,- Euro ist pro Liftanlage möglich. Das bedeutet, dass sich insgesamt vier Personen mit einem Zuschuss von 4.000,- Euro an dem Aufzug beteiligten könnten, was den Eigenanteil natürlich stark sinken oder komplett wegfallen lässt.

Pflegekosten-Zuschuss vor Anschaffung beantragen

Den Zuschuss der Pflegekasse können alle bei der Pflegeversicherung beantragen, die über einen Pflegegrad verfügen. Die Beantragung muss vor der Anschaffung erfolgen. Allerdings gibt es keinerlei Rechtsanspruch auf die Förderung für den Treppenlift. Erfahrungsgemäß ist die Chance, dass der Antrag bewilligt wird, recht hoch. Sowohl für die Miete, den Kauf als auch für die Finanzierung kann es einen Zuschuss geben. Der Antrag muss bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden. Das kann bei Bedarf auch formlos passieren, die zuständige Pflegekasse schickt Ihnen anschließend das auszufüllende Formular zu.

Viele Vorteile durch das Pflegestärkungsgesetz

Seit Januar 2017 gibt es Änderungen im Pflegestärkungsgesetz. Das Pflegestärkungsgesetz II wurde neu gestaltet. Nun gibt es fünf Pflegegrade. Vor allem soll den Menschen, die den Alltag nicht mehr selbstständig bestreiten können, durch das neue Gesetz wesentlich mehr geholfen werden. Der medizinische Dienst hat die Aufgabe, die Situation zu beurteilen und die betroffenen Personen in einen Pflegegrad einzustufen. Dafür gibt es Kategorien und Punktesysteme, die exakt von den Stellen vorgegeben wurden. Durch das neue Gesetz profitieren Sie von:

  • Finanzieller und praktischer Unterstützung
  • Ausbau von Hilfsangeboten und Betreuungsangeboten
  • Erhöhung der Betreuungskräfte
  • Anspruch auf Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen
  • Zuschuss für barrierefreie Umbauten bis zu 4.000,- Euro

Zuschüsse und günstige Darlehen der KfW nutzen: Wichtige Details im Überblick

Neben dem Pflegekosten-Zuschuss gibt es noch weitere Zuschüsse und Vergünstigungen von der KfW. Viele wissen nicht, dass es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau interessante Zuschüsse und vergünstigte Darlehen gibt. Durch diese Möglichkeiten können Sie sich weitere Kosten einsparen und so noch günstiger an das nötige Hilfsmittel gelangen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Faktoren rund um den KfW-Zuschuss und zinsgünstige Kredite.

Höhe des KfW-Zuschusses

Von der KfW gibt es einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro. Der Zuschuss wird pro Wohneinheit gewährt. Zugrunde werden die Investitionskosten gelegt, die förderfähig sind. Insgesamt liegt der Prozentsatz des Zuschusses bei 10 Prozent. Allerdings kann es auch passieren, dass das Förderprogramm ausläuft oder die Fördermittel vom Bund aufgebraucht sind. Wichtig ist es, sich im Vorfeld zu informieren und einen Antrag rechtzeitig zu stellen.

Antrag des Zuschusses bei der KfW

Möchten Sie sich die 10 Prozent sichern, stellen Sie einen Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Um die Zuschüsse zu erhalten, muss der Antrag vor dem Beginn der Umbauarbeiten eingereicht werden.

Zuschuss für folgende Personen

Gibt es einen KfW-Zuschuss, können sich Privatleute einer eigenen Wohnimmobilie den Förderzuschuss mittels Antrag sichern. Auch Mieter und Wohnungsgenossenschaften haben die Möglichkeit, entsprechende Fördermittel zu erhalten, um das Gebäude barrierefrei umzugestalten. Auch die Ersterwerber einer Immobilie, die bereits altersgerecht umgebaut wurde, können sich einen Förderzuschuss sichern.

Zinsgünstige KfW-Darlehen in Anspruch nehmen

Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gibt es ein Darlehen mit besonders interessanten Konditionen. Die zinsgünstigen KfW-Darlehen gehören zu dem Programm „Altersgerecht Umbauen“, weshalb eine solche Investition gefördert wird.

Anspruch auf zinsgünstige KfW-Geldmittel

Die Darlehen sind speziell für Hausbesitzer, Vermieter, Mieter und Wohnungsgenossenschaften gedacht. Durch die günstigen Konditionen fallen im Gegensatz zu normalen Krediten wesentlich weniger Zinskosten an.

Darlehenshöhe der KfW

Wie hoch das Darlehen ausfällt, hängt letztendlich von den Kosten für den Treppenlift ab, die Maximalhöhe liegt bei 50.000 Euro. Bis zu 30 Jahre kann ein so geschlossener Kredit laufen. Normalerweise können Sie so einen Lift zu 100 Prozent finanzieren, was bedeutet, dass Sie keinen Eigenanteil aufbringen müssen.

Steuerliche Besonderheiten bei der Anschaffung eines Treppenlifts

Sie können sich nicht nur einen Pflegekosten-Zuschuss und zinsgünstige KfW-Kredite und Zuschüsse sichern. Auch steuerlich macht sich die Anschaffung eines Treppenlifts bemerkbar. Hier erfahren Sie alle wichtigen Faktoren rund um die steuerliche Absetzbarkeit des Lifts.

Steuerlich absetzbare Kosten

Die anfallenden Kosten für die Anschaffung des Treppenlifts können Sie immer bei der Steuererklärung ansetzen. Es gibt den Bereich „Außergewöhnliche Belastung“. In diesen Bereich gehören die Anschaffungskosten für einen Lift hinein. Alle Kosten, die aufgrund der Einschränkung nicht mehr zumutbar sind, gehören in diesen Bereich. Allerdings hängt es auch von dem Einkommen ab, ab welchem Betrag eine Investition als unzumutbar gilt.

Trotz Zuschuss der Pflegeversicherung steuerlicher Abzug möglich

Haben Sie einen Zuschuss von Ihrer Pflegeversicherung erhalten, können Sie dennoch die Kosten steuerlich absetzen. Letztendlich ist die Absetzbarkeit vom Einkommensverhältnis und dem Familienverhältnis abhängig.

Berechtigung für steuerliche Absetzbarkeit

Egal, ob es sich um Mieter oder Immobilienbesitzer handelt, alle haben die Möglichkeit, die Investition als außergewöhnliche Belastung unter dem entsprechenden Punkt bei der jährlichen Steuererklärung anzugeben.

Regionale Fördermöglichkeiten im Überblick

In einzelnen Bundesländern gibt es auch regionale Zuschüsse oder spezielle Darlehen. Unter anderem ist aktuell bekannt, dass in Bayern und Baden-Württemberg Fördermöglichkeiten angeboten werden. Auch in Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern haben Sie die Möglichkeit auf regionale Fördermittel. Hannover und Mannheim bieten ebenfalls interessante Möglichkeiten in Form von Förderzuschüssen oder Darlehen an.

Zuschüsse anderer Versicherungsträger im Detail

Je nachdem, aus welchem Grund Sie auf ein solches Hilfsmittel angewiesen sind, können Sie möglicherweise von weiteren Instituten Zuschüsse erhalten. Sind Sie aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage, die Treppen ohne Hilfe zu bewältigen, könnte möglicherweise die Unfallversicherung frequentiert werden. Auch die Berufsgenossenschaft kann mit ins Boot geholt werden, wenn es sich um folgende Art von Unfällen und Krankheiten handelt, aufgrund dessen ihre Mobilität eingeschränkt ist:

  • Arbeitsunfall
  • Wegeunfall
  • Berufskrankheit

Falls es sich um Wehrdienstverletzungen oder Kriegsverletzungen handelt, gibt es folgende Anlaufstellen:

  • Hauptfürsorgestelle
  • Landeswohlfahrtsverband
  • Verband der Kriegsversehrten

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