Welche Lifte müssen TÜV geprüft werden?

Welche Lifte müssen TÜV geprüft werden?

Eine oftmals gestellte Frage beim Kauf eines Treppenlifts oder Aufzugs ist: Muss dieser jährlich vom TÜV oder der Dekra geprüft werden? Die einfache Antwort lautet: Nein. Eine Prüfung durch einen externen Sachverständigen ist möglich, aber nicht immer vorgeschrieben.

Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen eine regelmäßige Prüfung durch einen externen Sachverständigen notwendig sein kann, z.B. in öffentlichen Gebäuden oder bei besonders intensiver Nutzung.

Welche Lifttypen müssen geprüft werden?

Laut der Betriebssicherheitsverordnung gelten alle Aufzüge, die für den Personentransport bestimmt sind, als überwachungsbedürftige Anlagen. Treppenlifte und Behindertenhebebühnen fallen jedoch nicht in diese Kategorie aufgrund ihrer Bauweise. Sie gelten nicht als Aufzüge und sind daher nicht Teil der überwachungspflichtigen Anlagen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn die Förderhöhe 3 Meter oder mehr beträgt, gelten auch Behindertenhebebühnen als überwachungsbedürftige Anlagen und müssen entsprechend überwacht werden.

Die allgemeine Prüfpflicht erfasst Aufzüge, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Der Aufzug dient ausschließlich oder hauptsächlich der Personenbeförderung
  • Der Aufzug dient sowohl der Personen- als auch der Güterbeförderung
  • Der Aufzug dient ausschließlich oder hauptsächlich dem Transport von Gütern

Aufzüge, die diese Kriterien erfüllen, unterliegen der Prüfpflicht und müssen regelmäßig von einem externen Sachverständigen geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen und sicher betrieben werden können.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Prüfpflicht, die in der Richtlinie 2014/33/EU festgelegt sind. Dazu gehören:

  • Aufzüge, die mit einer Geschwindigkeit von maximal 0,15 m/s fahren
  • Baustellenaufzüge
  • Seilbahnen
  • Spezialaufzüge für den militärischen oder öffentlichen Sicherheitssektor
  • Hubarbeitsbühnen
  • Schachtförderanlagen
  • Theaterhebebühnen

Diese Aufzüge und Anlagen fallen nicht unter die Prüfpflicht, da sie entweder besonderen Anforderungen unterliegen oder einen speziellen Zweck erfüllen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sie trotzdem den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen müssen und sicher betrieben werden müssen.

Welche zusätzlichen Prüfungen sind erforderlich?

Es ist wichtig zu beachten, dass Aufzüge, die im gewerblichen Umfeld eingesetzt werden, als Arbeitsmittel behandelt werden müssen und daher regelmäßige Prüfungen gemäß Unfallverhütungsvorschriften und der Betriebssicherheitsverordnung erforderlich sind. Diese Prüfungen können von jeder qualifizierten Person durchgeführt werden.

Zu beachten sind ebenfalls die Anforderungen des Herstellers für die Wartung und Prüfung des Aufzugs. Unternehmen bieten oft einen Service an, um diese Arbeiten durchzuführen.

Übersicht der einzelnen Liftarten

Lifttyp TÜV/Dekra Prüfung notwendig
Treppenlift nein
Stehlift nein
Deckenlift nein
Plattformlift entlang der Treppe nein
Plattformlift senkrecht ab 3 Meter Förderhöhe
Hublift ab 3 Meter Förderhöhe
Senkrechtlift ab 3 Meter Förderhöhe
Homelift ab 3 Meter Förderhöhe
Aufzug Ja wenn zum Personentransport bestimmt

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